Rehabilitationen und Kuren
Durch die Rehabilitation soll solchen chronischen Krankheiten und gesundheitlichen Einschränkungen bei Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt werden, die – vorausschauend betrachtet – zu einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit führen können.
Alle Kinder und Jugendliche, die z.B. unter starkem Übergewicht, psychosomatische Störungen, ADHS, Entwicklungs- oder Sprachverzögerungen, schwere Schulprobleme, Neurodermitis oder einer Asthma- oder Allergieerkrankung leiden, haben Anspruch auf eine Rehabilitation. Bis zum 12. Geburtstag können Eltern oder Sorgeberechtigte ihr Kind begleiten. Kosten und Arbeitsausfall für die Begleitperson werden auch von der Rentenversicherung erstattet.
Das Kind steht bei der Kinder- und Jugendreha im Zentrum aller Maßnahmen, begleitende Eltern werden im Umgang mit der Erkrankung des Kindes geschult.
Dies ist nicht zu verwechseln mit den Mutter-Kind-Kuren. Dort geht es um die Gesundheit der Eltern, von Mutter oder Vater. Diese Kuren werden i.d.R. von den Krankenkassen getragen.