Circle plus
Infos für Kinder und Jugendliche Region Reutlingen
Start
Notfall
Hilfen
Adressen
Tipps
Corona
Medizin
Sonstiges
Mumps
Mumps (Ziegenpeter, Parotitis epidemica)
Hand aufs Herz: die wenigsten von Ihnen werden schon einmal eine Mumpserkrankung gesehen haben – dank der Impfung in Kombination mit Masern, Röteln und Windpocken.
Dennoch: ausgestorben ist Mumps noch lange nicht in Deutschland. Immer noch erkranken Kinder und vor allem Jugendliche an Mumps.
Umso wichtiger ist es, die wichtigsten Fakten zu dieser „Kinderkrankheit“ zu kennen:
• Mumps ist eine akute Viruserkrankung mit einer Inkubationszeit von 12 bis 25 Tagen.
• Mumps ist in der Regel eine selbstlimitierende, gutartige Erkrankung, auch bei immunsupprimierten Patienten.
• Ansteckend sind die Patienten bereits drei bis fünf Tage vor Ausbruch bis maximal neun Tage nach
Krankheitsbeginn.
• Etwa 30 – bis 40% Prozent der Infektionen verlaufen klinisch ohne Symptome.
• Am häufigsten tritt Fieber und eine doppelseitige (70 – 80%) Parotitis auf, eine meist schmerzhafte
Schwellung der Ohrspeicheldrüsen.
• Klinisch wichtig ist eine aseptische Meningitis, die in drei bis 15 Prozent der Fälle klinisch relevant sein kann und
bereits eine Woche vor Ausbruch und bis zu 3 drei Wochen nach Beginn der Parotitis manifest werden kann.
• Nach einer Mumpsmeningitis tritt bei etwa 1:10 000 Fälle eine Innenohrtaubheit auf, häufiger ist eine
Innenohrschwerhörigkeit.
• Häufig findet man auch klinische Zeichen und Laborbefunde einer Pankreatitis.
• Bei einer Mumps-Erkrankung während und nach der Pubertät kommt es bei Männern in bis 30 Prozent zu einer
Orchitis mit starker Schwellung und Druckschmerzhaftigkeit einer oder beider Hoden.
• Eine bleibende Spätfolge kann Unfruchtbarkeit sein.
• Behandelt wird Mumps mit Schmerzmitteln und fiebersenkenden Mitteln zur Linderung der Symptome.
In aller Regel hinterlässt die Erkrankung eine lebenslange Immunität; die beste Prophylaxe ist die Impfung, in aller
Regel kombiniert mit Masern, Röteln und Windpocken.
• Für Mumps besteht laut Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht bei Verdacht, Erkrankung oder Tod
durch Erkrankung.