Die
Grippeschutzimpfung
= Impfung gegen Influenza-Viren
Die Influenza-Impfung ist weiterhin als Standardimpfung bei Personen ab 60 Jahre und als Indikationsimpfung insbesondere für folgende Gruppen vorgesehen:
› Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens,
beispielsweise chronische Herz-Kreislauf-, Leber-, Nieren- oder Stoffwechselkrankheiten, chronische Krankheiten
der Atmungsorgane, HIV-Infektion, chronische neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose mit durch
Infektionen getriggerten Schüben sowie vergleichbar schwere chronische neurologische Erkrankungen, die zu
respiratorischen Einschränkungen führen können
› Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel
(bei erhöhtem Risiko infolge eines Grundleidens ab erstem Schwangerschaftsdrittel)
› Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
› Personen, die als mögliche Infektionsquelle
im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten
Beruflich bedingte Indikationen zur Impfung aufgrund erhöhter Gefährdung liegen zum Beispiel
bei Personen mit viel Publikumsverkehr und beim medizinischen Personal vor.